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Fliesen-Trittsicherheit
Im gewerblichen Bereich müssen die Architekten streng darauf achten, dass je nach Verwendungsbereich der zu
verfliesenden Räume nur solche Fliesen verwendet werden, die sowohl den Vorschriften der Berufsgenossenschaften als auch verschiedenen Vorschriften auf EG-Ebene entsprechen. Außerdem werden Fliesen
im gewerblichen oder öffentlichen Bereich fast ausschließlich von Fliesenleger-Meisterbetrieben verlegt. Und jeder Meister würde laut aufschreien, wenn jemand auf die Idee käme, etwa in einem
Hallenbad normale Fliesen zu verlegen.
Im privaten Bereich sieht es anders aus. Hier überwiegt die "Selbstverlegung" bei weitem - wobei hier auch die Schwarzarbeit blüht und gedeiht. Meistens ist es so, dass Fliesen nach Optik gekauft
werden ("Oh, die sind aber schön!"), und der Heimwerker nicht bedenkt, dass es verschiedene Bewertungsgruppen für Trittsicherheit und Rutschfestigkeit gibt. Dem Schwarzarbeiter, wenn der denn vom
Fach ist, liegt auch nicht viel an Aufklärungsarbeit, denn er verarbeitet nur, was ihm der Bauherr bzw. Wohnungsinhaber vorgesetzt hat. Nicht selten werden dabei Wandfliesen auch für den Bodenbereich
genommen - speziell in Privatbädern. Und das ist grundfalsch! 5.500 Bundesbürger – also die Einwohnerschaft einer Kleinstadt - sind 1995 durch Stürze im privaten Wohnbereich zu Tode gekommen. Viele
der Stürze wurden durch eine zu geringe Rutschfestigkeit des Fußbodens ausgelöst.
Trittsicherheits-Bewertungsgruppen
Im gewerblichen Bereich sind Bodenfliesen der Bewertungsgruppen R9, R 10, R 11, R12 und R13 vorgeschrieben. Darunter
ist zu verstehen, daß Fliesen auch bei einem Neigungswinkel (Gefälle) von 3 bis 10° (R9), 10 - 19° (R10), 19 - 27° (R11), 27 - 35° (R12) und über 35° (R13) einen geringen, normalen, erhöhten, großen
oder sogar sehr großen "Haftreibwert" haben, also je nach Einsatzgebiet trittsicher sind.
Unser Tip: Im Privathaushalt Bodenfliesen mindestens der Bewertungsgruppe R9 verlegen!
Wenden wir uns wieder dem gewerblichen Spektrum zu: Mit den R-Gruppen allein ist es hier noch nicht getan. In einem Schlachthaus oder einer Tankstelle, wo fettige oder "pastöse" oder faserig-zähe
Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen auch noch einen "Verdrängungsraum" besitzen, der nach vier V-Klassen bewertet wird.
Bewertungsruppen im Barfußbereich
Der Privatmann, der sich ein Traumbad zulegen will, und der Hausbesitzer, der sich im Keller oder im Garten sogar
einen Swimmingpool einbauen lässt, sollten nun besonders gut mitlesen - und nachdenken! Denn was im gewerblichen Bereich bei Saunen, Hallenbädern und dergleichen Vorschrift ist, kann für den
gleichgelagerten Privatbereich ja nicht verkehrt sein!
Nassbelastete Barfußbereiche sind vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) entsprechend der Gefahr des Ausrutschens in drei Bewertungsgruppen eingeteilt worden.
Praktisch alle Bodenfliesen bzw. Bodenplatten, die in Deutschland auf dem Markt sind, werden auf ihre Rutschhemmung untersucht und den Bewertungsgruppen zugeordnet. Bei den Tests der Rutschhemmung
geht eine Person vorwärts und rückwärts über den Belag. Die Belagfläche wird im Laufe des Tests immer weiter geneigt, bis die angegurtete Testperson bei vorsichtiger Begehung mit kleinen Schritten
ausrutscht. Der erreichte Neigungswinkel ist dann das Maß der Rutschhemmung und führt zur Zuordnung des Bodenbelags in die Bewertungsgruppen A (Mindestneigungswinkel 12°), B (Mindestneigungswinkel
18°) oder C (Mindestneigungswinkel 24°). Die Bewertungsgruppen gelten übrigens trotz der Definition über den Neigungswinkel nur für ebene Böden. Wer im Nassbereich also einen geneigten Boden
verfliesen will, muss noch höhere Anforderungen an die Rutschhemmung des Bodenbelags stellen.
"Weitgehend trockene Barfußgänge", "Umkleideräume", "weitgehend trockene Sauna- und Ruhebereiche" usw. m ü s s e n mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein. Die
Bewertungsgruppe B ist anzuwenden bei weitgehend nassen Barfußgängen, für Beckenböden verschiedenster Art und für Planschbecken. Die Bewertungsgruppe C schließlich
ist Vorschrift bei ins Wasser führenden Treppen oder sog. Durchschreitebecken.
Unser eindringlicher Rat an unsere User: Sie können in schwierigste Schadensersatzprozesse verwickelt werden, wenn des Nachbarn Kinder bei Ihnen im "Kellerbad" plantschen und sich
die Knochen brechen - oder, was wiederholt passiert ist - wenn sich befreundete Mitbürger zum gemütlichen Saunaabend treffen und einer aus der Runde unter der Schwalldusche der Länge nach hinschlägt
und sich einen Schädelbasisbruch zuzieht, der fast immer tödlich ausgeht. Ihre Haftpflichtversicherung wird sich dann bei Ihnen schadlos halten, weil Sie den Unfall "grob fahrlässig" verschuldet
haben.
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