Fliesen und wasie darüber wissen sollten

 

 

Die Fliesenarten
Es gibt glasierte und unglasierte keramische Fliesen, die hauptsächlich aus Steingut oder Steinzeug hergestellt werden.

 

 

 

Steingutfliesen


sind glasierte keramische Fliesen. Die durchsichtige oder undurchsichtige keramische Glasur wird in der Regel im zweiten Brennvorgang aufgeschmolzen. Die Oberfläche kann unterschiedlicher Art gestaltet sein. Diese Fliesen eignen sich allerdings nur für den Innenbereich, weil sie nicht frostsicher sind.

 

 

 

Steinzeugfliesen und Spaltplatten


sind frostsicher, besonders strapazierfähig und von großer Härte. Sie kommen deshalb in erster Linie im Außenbereich zum Einsatz, eignen sich aber auch für die Verlegung im Haus.

 

 

 

Feinsteinzeugfliesen


Feinsteinzeugfliesen sind feinaufbereitete, unglasierte Fliesen mit extrem niedriger Wasseraufnahme, die der europaweit gültigen Norm DIN EN 14411 - Gruppe B Ia entspricht. Demnach liegt die Wasseraufnahme von Feinsteinzeugprodukten bei höchstens 0,5 % des Gewichtes. Das heißt, die materialische Besonderheit von Feinsteinzeug besteht vor allem in der extrem niedrigen Wasseraufnahme. Diese Fliese ist eine vollkommen dicht gesinterte, unglasierte Platte.

Aufgrund der dichten Gefügestruktur sind Feinsteinzeugplatten weitgehend fleckenunempfindlich und sehr reinigungsfreundlich. Daneben hat Feinsteinzeug jedoch alle weiteren Vorteile von unglasiertem Material, wie etwa die große Strapazierfähigkeit gegen Oberflächenverschleiß.

Bei polierten Fliesen wird von der Oberfläche ca. 0,5 mm abgeschliffen, um den Glanz zu erreichen. Hierdurch werden Mikrokapillare geöffnet, in denen sich ggf. Schmutz, Flüssigkeiten etc. festsetzten können. In Kantinen, Küchen etc., in denen häufig Flecken aufgrund des Arbeitseinsatzes vorkommen können, ist deshalb eine Imprägnierung zu empfehlen. Wenn es dennoch zu Verschmutzungen kommt, betrifft das eher die verschmutzten Fugen zwischen den Fliesen.

 

 

 

Fliesen für besondere Anwendungsbereiche


Fliesen, die im gewerblichen Bereich — z.B. in einer Fruchtsaftfabrik oder einem Hallenbad - verlegt werden, verfügen über spezielle Oberflächenstrukturen. Das können "non-slip-Glasuren" sein mit mikrorauher Oberfläche für sichere Fußsohlenhaftung oder unglasierte Fliesen mit ebener oder leicht profilierter Oberfläche. Lesen Sie dazu auch das Kapitel "Fliesentrittsicherheit"!

 

 

 

Bordüren


Bordüren sind schmale, rechteckige Fliesen, die wie ein Band im oberen Bereich einer verfliesten Wand verlegt werden, um die Wirkung des Raumes zu erhöhen. Inzwischen werden aber Bordüren auch verstärkt im Fußbereich eingesetzt oder zu geometrischen Mustern zusammengefügt. Der Fliesenhandel bietet aber auch Fliesen in den Normalformaten an, auf die die Bordüre als Dekor aufgebracht wurde.

 

 

 

Mosaik


sind kleinformatige Steinzeugfliesen, deren Fläche kleiner als 10 x 10 cm ist. Sie dienen heute nicht mehr ausschließlich der künstlerischen Gestaltung.

 

 

 

Fliesen-Abriebklassen


Im Gegensatz zu unglasierten Fliesen, die eine harte und rutschsichere Oberfläche aufweisen, werden glasierte Fliesen entsprechend ihrer Strapazierfähigkeit und Verwendungsmöglichkeiten in unterschiedliche Abriebklassen eingeteilt.

Klasse 1:

 Für Räume mit leichter Beanspruchung, z.B. den Barfuß- und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern oder als Wandbelag.

Klasse 2:

 Für Räume mit mittlerer Beanspruchung, wie den allgemeinen Wohnbereich im Wohn- und Esszimmer.

Klasse 3:

 Für Räume mit mittelstarker Beanspruchung, z.B. in Dielen, Fluren sowie auf Terrassen und Balkonen.

Klasse 4:                                                                       

 Für Räume mit hoher Beanspruchung, z.B. in Hauseingängen, Küchen, Arbeits- und Wirtschaftsräumen.

Klasse 5:

 Für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf Flächen, die extrem belastet werden, wie z.B. Garagen, Industrielabore usw.

 

 

Fliesen-Trittsicherheit


Im gewerblichen Bereich müssen die Architekten streng darauf achten, dass je nach Verwendungsbereich der zu verfliesenden Räume nur solche Fliesen verwendet werden, die sowohl den Vorschriften der Berufsgenossenschaften als auch verschiedenen Vorschriften auf EG-Ebene entsprechen. Außerdem werden Fliesen im gewerblichen oder öffentlichen Bereich fast ausschließlich von Fliesenleger-Meisterbetrieben verlegt. Und jeder Meister würde laut aufschreien, wenn jemand auf die Idee käme, etwa in einem Hallenbad normale Fliesen zu verlegen.

Im privaten Bereich sieht es anders aus. Hier überwiegt die "Selbstverlegung" bei weitem - wobei hier auch die Schwarzarbeit blüht und gedeiht. Meistens ist es so, dass Fliesen nach Optik gekauft werden ("Oh, die sind aber schön!"), und der Heimwerker nicht bedenkt, dass es verschiedene Bewertungsgruppen für Trittsicherheit und Rutschfestigkeit gibt. Dem Schwarzarbeiter, wenn der denn vom Fach ist, liegt auch nicht viel an Aufklärungsarbeit, denn er verarbeitet nur, was ihm der Bauherr bzw. Wohnungsinhaber vorgesetzt hat. Nicht selten werden dabei Wandfliesen auch für den Bodenbereich genommen - speziell in Privatbädern. Und das ist grundfalsch! 5.500 Bundesbürger – also die Einwohnerschaft einer Kleinstadt - sind 1995 durch Stürze im privaten Wohnbereich zu Tode gekommen. Viele der Stürze wurden durch eine zu geringe Rutschfestigkeit des Fußbodens ausgelöst.

Trittsicherheits-Bewertungsgruppen


Im gewerblichen Bereich sind Bodenfliesen der Bewertungsgruppen R9, R 10, R 11, R12 und R13 vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, daß Fliesen auch bei einem Neigungswinkel (Gefälle) von 3 bis 10° (R9), 10 - 19° (R10), 19 - 27° (R11), 27 - 35° (R12) und über 35° (R13) einen geringen, normalen, erhöhten, großen oder sogar sehr großen "Haftreibwert" haben, also je nach Einsatzgebiet trittsicher sind.

Unser Tip: Im Privathaushalt Bodenfliesen mindestens der Bewertungsgruppe R9 verlegen!

Wenden wir uns wieder dem gewerblichen Spektrum zu: Mit den R-Gruppen allein ist es hier noch nicht getan. In einem Schlachthaus oder einer Tankstelle, wo fettige oder "pastöse" oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen auch noch einen "Verdrängungsraum" besitzen, der nach vier V-Klassen bewertet wird.

Bewertungsruppen im Barfußbereich


Der Privatmann, der sich ein Traumbad zulegen will, und der Hausbesitzer, der sich im Keller oder im Garten sogar einen Swimmingpool einbauen lässt, sollten nun besonders gut mitlesen - und nachdenken! Denn was im gewerblichen Bereich bei Saunen, Hallenbädern und dergleichen Vorschrift ist, kann für den gleichgelagerten Privatbereich ja nicht verkehrt sein!

Nassbelastete Barfußbereiche sind vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) entsprechend der Gefahr des Ausrutschens in drei Bewertungsgruppen eingeteilt worden. Praktisch alle Bodenfliesen bzw. Bodenplatten, die in Deutschland auf dem Markt sind, werden auf ihre Rutschhemmung untersucht und den Bewertungsgruppen zugeordnet. Bei den Tests der Rutschhemmung geht eine Person vorwärts und rückwärts über den Belag. Die Belagfläche wird im Laufe des Tests immer weiter geneigt, bis die angegurtete Testperson bei vorsichtiger Begehung mit kleinen Schritten ausrutscht. Der erreichte Neigungswinkel ist dann das Maß der Rutschhemmung und führt zur Zuordnung des Bodenbelags in die Bewertungsgruppen A (Mindestneigungswinkel 12°), B (Mindestneigungswinkel 18°) oder C (Mindestneigungswinkel 24°). Die Bewertungsgruppen gelten übrigens trotz der Definition über den Neigungswinkel nur für ebene Böden. Wer im Nassbereich also einen geneigten Boden verfliesen will, muss noch höhere Anforderungen an die Rutschhemmung des Bodenbelags stellen.

"Weitgehend trockene Barfußgänge", "Umkleideräume", "weitgehend trockene Sauna- und Ruhebereiche" usw. m ü s s e n mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein. Die Bewertungsgruppe B ist anzuwenden bei weitgehend nassen Barfußgängen, für Beckenböden verschiedenster Art und für Planschbecken. Die Bewertungsgruppe C schließlich ist Vorschrift bei ins Wasser führenden Treppen oder sog. Durchschreitebecken.

Unser eindringlicher Rat an unsere User: Sie können in schwierigste Schadensersatzprozesse verwickelt werden, wenn des Nachbarn Kinder bei Ihnen im "Kellerbad" plantschen und sich die Knochen brechen - oder, was wiederholt passiert ist - wenn sich befreundete Mitbürger zum gemütlichen Saunaabend treffen und einer aus der Runde unter der Schwalldusche der Länge nach hinschlägt und sich einen Schädelbasisbruch zuzieht, der fast immer tödlich ausgeht. Ihre Haftpflichtversicherung wird sich dann bei Ihnen schadlos halten, weil Sie den Unfall "grob fahrlässig" verschuldet haben.

 

 

Fliesen-Verwendungsbereiche


Natürlich sind Fliesen Geschmackssache, man sollte aber dennoch beim Kauf gewisse Dinge beachten. Dazu gehört auch, Fliesenflächen wirkungsvoll einzuteilen.

Badezimmer:

Die Wahl der Farbe hängt nicht nur von der Größe des Raumes, sondern auch von der Farbe der Einrichtung ab. Allerdings sollte in kleinen, stark untergliederten Bädern kein allzu großes Format verwendet werden. Was Trittsicherheit und Rutschfestigkeit betrifft, beachten Sie bitte das vorhergehende Kapitel!

Balkone und Terrassen:

Fliesen in diesem Bereich sind nicht nur besonders hohen Beanspruchungen durch Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen und Witterung ausgesetzt, sie sollten auch frostsicher sein. Balkone und Terrassen sind Nassbereiche. Beachten Sie bitte deshalb das vorhergehende Kapitel.

Treppen:

Für die Verkleidung von Treppen können unterschiedliche Materialien verwendet werden. Wichtig ist allerdings die Trittsicherheit, die man durch den Einsatz bestimmter Formstücke erzielt. Treppen gleich welcher Art sind immer eine Stolper- und damit eine Gefahrenquelle. Lesen Sie bitte das vorhergehende Kapitel über die besonderen Anforderungen an Treppenfliesen speziell im Barfuß- und Nassbereich!

 

 

 

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